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Mit Gesetz Nr. 160/2019 (Finantzgesetz 2020) Art. 1, Absätze 816 bis 836 wurden ab dem Jahr 2021 die...
20.12.2023
1 Minute
Bild von Tama66 / Pixabay
Pixabay
Mit Gesetz Nr. 160/2019 (Finantzgesetz 2020) Art. 1, Absätze 816 bis 836 wurden ab dem Jahr 2021 die Steuer für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP), die Werbesteuer und die Plakatierungsgebühr mit der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen ersetzt.
Die Anträge um Besetzung müssen 15 Tage vor der Besetzung eingereicht werden.
Beschlüsse und Verordnungen:
Verordnung über die Vermögensgebühr
Festlegung der Zonen und Kategorien zwecks Anwendung der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Tarife der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten - ab dem Jahr 2022
ANHANG A Tabelle Zonen Kategorien Tarife - Vermögensgebühr ab 2022 Besetzungen
ANHANG B Tabelle Zonen Kategorien Tarife - Vermögensgebühr ab 2022 Werbeaussendungen
ANHANG C Tabelle Zonen Kategorien Tarife - Vermögensgebühr ab 2022 Werbeaussendungen mit Werbeanlagen auf öffentlichem Grund
ANHANG D Tabelle Zonen Kategorien Tarife - Vermögensgebühr ab 2022 Marktgebühr
Formulare:
Antrag um Besetzung von öffentlichem Grund
Antrag um Besetzung von öffentlichem Grund - Erneuerung/Verlängerung
Erklärung Werbeaussendung
Zuletzt aktualisiert: 26.02.2025, 12:14 Uhr